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Homepage von Helen und Markus
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Behörden (Ausländeramt / Botschaft) |
Seite 6 |
Integration in
Deutschland - Integrationskurs
Wie bereits im Kapitel mit der Aufenthaltsgenehmigung
beschrieben (siehe: Seite
4), wird durch die Ausländerbehörden geprüft wie
gut der Antragssteller Deutsch spricht. Wenn die Behörde zum
Schluß kommt das die Kenntnisse nicht ausreichend sind, wird
man zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. ($44 und
44a AuslG).
Diese Verpflichtung umfaßt bis zu 600
Stunden Sprachunterricht sowie 30 Stunden Orientierungskurs
(„Gesellschaftslehre“: Informationen über
Geschichte, Gesellschaft und politisches System in Deutschland). Von
der Ausländerbehörde erhält man dafür eine Liste
mit Anbietern (Kursträger) die diese Kurse durchführen.
Für jede Unterrichtsstunde wird pauschal ein Unkostenbeitrag
von einem Euro erhoben. Nach Ende des Kurses wird eine
Abschlußprüfung durchgeführt (die B1 Prüfung,
das „Zertifikat Deutsch“).
Man sollte an diesem Kurs teilnehmen und auch einen Kursträger wählen den die Behörde vorgibt. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit das die B1 Prüfung bereits im ersten Anlauf geschaft wird nicht sehr hoch. Es muß dafür noch zusätzliches Angagement aufgewendet werden.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit eine
Sprachschule auszuwählen die den eigenen Vorstellungen
entspricht. Man sollte dies dann jedoch vor der
Antragsstellung der Aufenthaltsgenehmigung tun. Wer bereits an einer
Sprachförderung teilnimmt kann nicht verpflichtet werden –
muß aber alles selber zahlen.
Wer sich nach der
Antragsstellung anders entscheidet kann sich auf regen
Schriftwechsel mit den Ausländerbehörden einstellen
(soviel zum Thema Eingenverantwortung).
Für und Wider des staatlich verordneten Sprachprogramms:
- Dafür: der Staat zahlt einen Hauptteil der Kosten, man hat
wenig Ärger mit den Behörden
- Dagegen: die
Sprachschüler spiegeln den Ausländeranteil in Deutschland
wieder: 40% Türken, 20% Russlanddeutsche,
20%
Osteuropäer... da bleibt die Sprachqualität etwas auf der
Strecke...
Weiter Links zum Thema:
Wikipedia
Aufenthaltstitel.de
Deutschen
Aufenthalts- und Ausländerrecht
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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