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Behörden (Ausländeramt / Botschaft)

Seite 6



Integration in Deutschland - Integrationskurs


Wie bereits im Kapitel mit der Aufenthaltsgenehmigung beschrieben (siehe: Seite 4), wird durch die Ausländerbehörden geprüft wie gut der Antragssteller Deutsch spricht. Wenn die Behörde zum Schluß kommt das die Kenntnisse nicht ausreichend sind, wird man zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. ($44 und 44a AuslG).

Diese Verpflichtung umfaßt bis zu 600 Stunden Sprachunterricht sowie 30 Stunden Orientierungskurs („Gesellschaftslehre“: Informationen über Geschichte, Gesellschaft und politisches System in Deutschland). Von der Ausländerbehörde erhält man dafür eine Liste mit Anbietern (Kursträger) die diese Kurse durchführen. Für jede Unterrichtsstunde wird pauschal ein Unkostenbeitrag von einem Euro erhoben. Nach Ende des Kurses wird eine Abschlußprüfung durchgeführt (die B1 Prüfung, das „Zertifikat Deutsch“).

Man sollte an diesem Kurs teilnehmen und auch einen Kursträger wählen den die Behörde vorgibt. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit das die B1 Prüfung bereits im ersten Anlauf geschaft wird nicht sehr hoch. Es muß dafür noch zusätzliches Angagement aufgewendet werden.


Es besteht natürlich auch die Möglichkeit eine Sprachschule auszuwählen die den eigenen Vorstellungen entspricht. Man sollte dies dann jedoch vor der Antragsstellung der Aufenthaltsgenehmigung tun. Wer bereits an einer Sprachförderung teilnimmt kann nicht verpflichtet werden – muß aber alles selber zahlen.
Wer sich nach der Antragsstellung anders entscheidet kann sich auf regen Schriftwechsel mit den Ausländerbehörden einstellen (soviel zum Thema Eingenverantwortung).


Für und Wider des staatlich verordneten Sprachprogramms:

- Dafür: der Staat zahlt einen Hauptteil der Kosten, man hat wenig Ärger mit den Behörden
- Dagegen: die Sprachschüler spiegeln den Ausländeranteil in Deutschland wieder: 40% Türken, 20% Russlanddeutsche,
20% Osteuropäer... da bleibt die Sprachqualität etwas auf der Strecke...



Weiter Links zum Thema:

Wikipedia
Aufenthaltstitel.de

Deutschen Aufenthalts- und Ausländerrecht

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


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