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Homepage von Helen und Markus



Behörden (Ausländeramt / Botschaft)

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Aufenthaltserlaubnis in Deutschland – erste Aufenthaltserlaubnis


Unabhängig mit welchem Visum man nach Deutschland eingereist ist, möchte man längere Zeit herbleiben so muß man sich um eine Aufenthaltsgenemigung bemühen. Diese beantragt man beim Einwohneramt das für den Wohnsitz zuständig ist.

Das erste was man dort bekommt ist – na klar – ein Formular.

Dieses ist identisch mit dem für das Visum zur Eheschließung, und es muß nochmals komplett ausgefüllt werden unabhähngig davon ab man das erst wenige Wochen zuvor an anderer Stelle bereits gemacht hat. (Inhalt des Formulars siehe Seite2)


Das ausgefüllte Formular schickt dann das einwohnermeldeamt zusammen mit dem Reisepass zum Ausländeramt. Dieses entscheidet dann über die Rechtmäßigkeit des Antrags. Nach ca. 1 Woche erhält man eine Vorladung, der man unbedingt folgen muß wenn man es ernst meint mit dem Aufenthalt.

Bei der Vorladung wird vor allem eines angesprochen: die Kenntnisse in deutscher Sprache. Sind diese nicht ausreichend wird der Antragssteller angehalten eine Sprachkurs zu besuchen (mehr dazu beim Integrationskurs)


Ehepartner müssen zudem eine Erklärung unterschreiben das sie nicht getrennt leben. Sollte den Behörden dabei der Eindruck entstehen das sich die Ehepartner nur unzureichend miteinaner verständigen können, muß ein Dolmetscher hinzugezogen werden.


Nach einer weiteren Woche Wartezeit kann man dann den Reisepass mit der Aufenthaltsgenemigung beim Einwohnermeldeamt abholen.
Nach den Regel des neuen Ausländergesetztes beinhaltet dieser Titel zugleich Angaben über die Arbeitserlaubnis.



Weitere Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung der ersten Erlaubnis)


Solange man keine Niederlassungserlaubnis bekommt muß man die Aufenthaltserlaubniss verlängern lassen. Auch hier muß man wieder beim Einwohnermeldeamt das 4 seitige Formular ausfüllen. Der Ablauf entspricht dem wie bei der ersten Aufenthaltserlaubnis. Der einzige Unterschied ist der Nachweis der Sprachfertigkeit. Entweder hat man bereits beim ersten mal bewiesen das man gut Deutsch spricht oder es wurde in der Zwischenzeit ein Sprachkurs absolviert und man muß nun das Ergebnis des Abschlußtests vorlegen.

Des weiteren müssen die Ehepartner wieder die Erklärung abgeben das sie nicht getrennt leben.

Nach einer weiteren Woche Wartezeit kann man dann den Reisepass mit der Aufenthaltsgenemigung beim Einwohnermeldeamt abholen.
Nach den Regel des neuen Ausländergesetztes beinhaltet dieser Titel zugleich Angaben über die Arbeitserlaubnis.



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